HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier



Homologisierung, Vereinheitlichung

Homologisierung des Projektmanagements:

 

Koordination der Verantwortung

Koordination der Verantwortung für die generellen Inhalte.

 

Leitfragen:

  1. Wer ist zuständig für die Entscheidungen, was von diesem Kontext im eigenen Projekt und Projektmanagement gilt?
  2. Wer ist zuständig für die Entscheidungen, hier vorgestellten Hinweise und Anleitungen zu beachten?
  3. Wer ist zuständig für die Entscheidungen, die hier vorgestellten Inhalte zu ergänzen?
  4. Wer ist zuständig für die Entscheidungen, die notwendigen generellen Abweichungen von den hier vorgestellten Grundlagen, Übersichten, Landkarten, Rechten und Pflichten zu bestimmen?
  5. Wer ist zuständig für die Entscheidungen, die aktuell generell geltenden Grundlagen des Projektmanagements zu dokumentieren?
  6. Wer ist zuständig für die Herstellung der Gültigkeit und Verbindlichkeit der allgemeinen Grundlagen des Projektmanagements (im eigenen Verantwortungsgebiet).
  7. Wer ist zuständig für die Aktualisierung dieses Kontextes über die allgemeinen Grundlagen?
  8. Wer ist zuständig für die Aktualisierung der speziellen Grundlagen des Projektmanagements?
  9. Wie werden die allgemeinen und speziellen Grundlagen in allen Projekten und im gesamten Projektmanagement durchgesetzt, an welchen ich selbst oder die Organisation beteiligt ist?
  10. Wie werden die aktuellen Grundlagen den derzeitigen, künftigen und neuen Partnern und Mitarbeitenden in Projekten und im Projektmanagement bekannt gemacht und mit ihnen verbindlich vereinbart?

Themen, die hier in diesem Kontext nur angedeutet sind und vertieft werden sollen, können oder müssen, sind in den weiteren Kontexten (siehe oben im Menü) erreichbar.