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Partner im Projekt und im Projektmanagement.
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Vertragspartnerschaften entstehen durch Vereinbarungen von
bestimmten Leistungen und Gegenleistungen. Die Vereinbarungen können
auch aus Aufträgen, Absprachen, Zusagen und Erlaubnissen sowie
Verboten, Regeln und Spielregeln bestehen.
Vertragspartnerschaften zeichnen häufig aus:
- Es ist festgelegt, was als Leistung zu erbringen ist und wie
sie abgegolten (bezahlt) wird.
- Die Leistung ist zu erbringen, gleichgültig, ob und auf
welche Art und Weise sie zum Gesamtergebnis beiträgt oder nicht.
- In den Verhandlungen werden die Eigeninteressen in der Regel
höher bewertet als das Gesamtinteresse.
- Die Leistungsbeziehungen und die Art und Weise des
Leistungsaustausches werden individuell vereinbart.
- Besteht die Absicht, die Gelegenheit und ein Interesse an
einer andauernden Beziehung und einem fortgesetzten
Leistungsaustausch, werden häufig Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Regeln und Spielregeln ausgehandelt,
entwickelt, vereinbart und fortlaufend aktualisiert.
- Erbringt eine Seite ihre vereinbarte Leistung, ist die
andere Seite zur Gegenleistung verpflichtet.
- Wird die Leistung nicht oder mangelhaft erbracht, werden in
der Regel Ansprüche auf Schadenersatz erhoben.
- Häufig entwickeln sich typische Geschäftsbeziehungen wie
Beziehungen zu Lieferanten, Kunden und Dienstleistern.
- Verträge können gekündigt werden.
- Vertragspartner können sich in der Regel für Folgegeschäfte
andere oder weitere Vertragspartner suchen.
Leitfragen den Vertragspartnerschaften:
- Was kann der Andere besser als ich selbst?
- Was können wir besser als die Anderen?
- Was ist mir die Leistung des Anderen wert?
- Was betrachte ich als angemessenen Wert meiner Leistung?
- Worin ergänzen sich die Vertragspartner?
- Was liefert der eine Vertragspartner dem anderen zu?
- Was nimmt der eine Vertragspartner vom anderen ab?
- Welche Dienste sind vereinbart?
- Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und welche
speziellen Geschäftsbedingungen gelten?
- Wer kann die Vertragspartner wirksam zur Leistung
verpflichten?
- Welche Rechte und welche Pflichten sind vereinbart?
Organisationen gehen keine Partnerschaften ein, sondern immer nur
Verträge.
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