HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier



Einzelthemen Projektmanagement

Partner

Partner im Projekt und im Projektmanagement.


Projektpartner

Schicksalspartner

Vertragspartner

Konkurrenz

Gefolge

Geschäftspartner


Vertragspartnerschaften entstehen durch Vereinbarungen von bestimmten Leistungen und Gegenleistungen. Die Vereinbarungen können auch aus Aufträgen, Absprachen, Zusagen und Erlaubnissen sowie Verboten, Regeln und Spielregeln bestehen.

Vertragspartnerschaften zeichnen häufig aus:

  1. Es ist festgelegt, was als Leistung zu erbringen ist und wie sie abgegolten (bezahlt) wird.
  2. Die Leistung ist zu erbringen, gleichgültig, ob und auf welche Art und Weise sie zum Gesamtergebnis beiträgt oder nicht.
  3. In den Verhandlungen werden die Eigeninteressen in der Regel höher bewertet als das Gesamtinteresse.
  4. Die Leistungsbeziehungen und die Art und Weise des Leistungsaustausches werden individuell vereinbart.
  5. Besteht die Absicht, die Gelegenheit und ein Interesse an einer andauernden Beziehung und einem fortgesetzten Leistungsaustausch, werden häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen, Regeln und Spielregeln ausgehandelt, entwickelt, vereinbart und fortlaufend aktualisiert.
  6. Erbringt eine Seite ihre vereinbarte Leistung, ist die andere Seite zur Gegenleistung verpflichtet.
  7. Wird die Leistung nicht oder mangelhaft erbracht, werden in der Regel Ansprüche auf Schadenersatz erhoben.
  8. Häufig entwickeln sich typische Geschäftsbeziehungen wie Beziehungen zu Lieferanten, Kunden und Dienstleistern.
  9. Verträge können gekündigt werden.
  10. Vertragspartner können sich in der Regel für Folgegeschäfte andere oder weitere Vertragspartner suchen.

Leitfragen den Vertragspartnerschaften:

  1. Was kann der Andere besser als ich selbst?
  2. Was können wir besser als die Anderen?
  3. Was ist mir die Leistung des Anderen wert?
  4. Was betrachte ich als angemessenen Wert meiner Leistung?
  5. Worin ergänzen sich die Vertragspartner?
  6. Was liefert der eine Vertragspartner dem anderen zu?
  7. Was nimmt der eine Vertragspartner vom anderen ab?
  8. Welche Dienste sind vereinbart?
  9. Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und welche speziellen Geschäftsbedingungen gelten?
  10. Wer kann die Vertragspartner wirksam zur Leistung verpflichten?
  11. Welche Rechte und welche Pflichten sind vereinbart?

Organisationen gehen keine Partnerschaften ein, sondern immer nur Verträge.