Die Bedingungen und Voraussetzungen für den Prozess
in der erwünschten Art und Weise sind bekannt.
Die Strukturen erlauben, stützen, ermöglichen,
sichern oder erzwingen den Prozess nur in der
erwünschten Art und Weise.
Die Art und Weise, wie die Bedingungen und
Voraussetzungen geregelt und gesteuert werden können,
sind bekannt.
Die Regelungen und Steuerungen sind vorhanden,
einsatzfähig und funktionssicher.
Der Prozess ist beherrschbar (geworden).
Der Prozess ist ein Selbstläufer (geworden), d.h.
die geschaffenen Rahmenbedingungen, Regelungen und
Steuerungen ermöglichen, erzwingen und beenden den
Prozess in der gewünschten Art und Weise.
Für notwendige Regelungen und Steuerungen sind
Warnsignale oder andere Markierungen in Funktion.
Für unerwartete oder unerwünschte Veränderungen des
Prozesses sind Warnsignale und "Sirenen" im Einsatz.
Für den unmittelbaren Eingriff in laufende Prozesse
steht eine "Feuerwehr" einsatzfähig zur Verfügung.
Der Prozess ist gegen unbefugte, zufällige oder
fehlerhafte Eingriffe und Einflussnahmen geschützt, z.B.
gegen unerwünschte Blockade, Implosion oder Eskalation
des Prozesses.
Leitfragen für die Meilensteine aller Prozesse:
Wer versteht, was "eigentlich", d.h. tatsächlich
abläuft und geschieht?
Welche Anzeichen, Ergebnisse oder Ereignisse weisen
auf mögliche fehlerhafte Prozesse hin?
Welche Prozesse sind anders zu dimensionieren, z.B.
leistungsfähiger zu machen oder zu verringern?
Welche Prozesse bedingen einander?
Welche Prozesse lösen welche Prozesse aus?
Wie sind die Prozesse miteinander zu einem
Gesamtprozess zu verbinden?
Welche Strukturen müssten geschaffen, geändert,
beseitigt oder zerstört werden, um die erwünschten
Prozess zu ermöglichen?
Welche Regeln und Spielregeln gelten für die
Zulassung, Duldung, Überwachung, Kontrolle, Regelung,
Steuerung, Verstärkung, Schwächung oder Beendigung von
Prozessen?
Welche Ergebnisse bringen die Prozesse hervor?
Wer ist verantwortlich für die Prozesse, damit sie
in der erwünschten Art und Weise ablaufen (können).