Meilensteine der Prozesse der Dienste und Dienstleitungen.
Zu den Meilensteinen der einzelnen Prozesse:
Typische Meilensteine der Dienstleistungen sind z.B.:
Die Dienste sind von den eigenen Aufgaben abgetrennt
(worden).
Die Anforderungen an die Dienste sind festgelegt
(worden).
Die dienstleistenden Personen und Organisationen
sind ausgewählt und beauftragt (worden).
Die Dienstleistenden sind in ihre Dienste
eingewiesen.
Die Dienstleistenden haben (kontrollierten) Zugang
zu den Räumen, in welchen die Dienst zu erbringen sind.
Die Dienste werden im vereinbarten Zeitfenster
vorgenommen.
Die bei den Diensten auffallenden schwachen Signale
für Veränderungen, Störungen, unerwünschte Ereignisse
oder Vorkommnisse, Risiken und Gefahren werden
wahrgenommen und festgehalten.
Die Dienstleistenden berichtigen.
Die Dienstleistenden werden geführt und die Dienste
gesteuert.
Die Entscheidungen im Rahmen der Dienstleistungen
werden getroffen.
Leitfragen zu den Prozessen der Dienste und
Dienstleistungen:
Wie werden die Zugänge für die Dienstleistenden
strikt und konsequent auf jene Teile begrenzt, welche
für die jeweiligen Dienste erforderlich sind?
Wie werden die dienstleistenden Personen ausgewählt?
Welche Regelungen für die Stellvertretungen des
dienstleistenden Personals sind erforderlich?
Wer entscheidet über die Dienstleistungen?
Wer bezahlt die Dienstleistungen?
Was geschieht, wenn die Dienste nicht oder nur
teilweise oder mangelhaft ausgeführt werden (können)?
Was geschieht, wenn im Rahmen von Dienstleistungen
Fehler, Mängel, Störungen, Risiken und Gefahren entdeckt
werden?
Wer weist die Dienstleistenden ein?
Wem berichten die Dienstleistenden?
Wie erfolgt die Information und die Kommunikation,
insbesondere die Regelkommunikation mit den
Dienstleistenden?
Was geschieht, wenn die Dienste und die
Dienstleistenden zum Risiko werden?