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Koordination der Verantwortung für die Architektur des Projektmanagements.
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Leitfragen zur Koordination der Verantwortung des Ablaufs der
Schritte der einzelnen Projektphasen:
- Wer ist zuständig für Information über den Stand der
jeweiligen Vorplanungen?
- Wer ist zuständig für die Information über die aufgetretenen
Probleme in den jeweils vorangegangenen Planungsschritten?
- Wer ist zuständig für die Sicherstellung einer vollständigen
Planung?
- Wer stellt sicher, dass für die Planungen das jeweils
erforderliche Expertenwissen und das Erfahrungswissen
berücksichtigt wird?
- Wer ist zuständig für die fortlaufende Aktualisierung der
Planungen?
- Wer ist zuständig für die Integration von Unvorhergesehenem
und Unvorhersehbaren in die Planungen?
- Wer ist zuständig für die Entscheidungen bezüglich
angestrebter oder unvermeidlich gewordener Änderungen der
Planungen?
- Wer ist zuständig für die Abstimmungen mit den Partnern?
- Wer ist zuständig für die Aktualisierungen des geplanten
Ressourceneinsatzes?
- Wer ist zuständig für die Entscheidungen bezüglich der
Konsequenzen?
- Wer ist zuständig für die Erzwingung von ausreichender
Planung und gegebenenfalls Sanktionen bei Unterlassung,
vorsätzlicher oder dilettantischer Planung?
- Wer prüft die Planungen auf Plausibilität und
Durchgängigkeit?
- Wer sanktioniert, wenn den Planung kein oder anderes Handeln
folgt?
Themen, die hier in diesem Kontext nur angedeutet sind und
vertieft werden sollen, können oder müssen, sind in den weiteren
Kontexten (siehe oben im Menü) erreichbar.