HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier



Architektur des Projektmanagements

Ich will mit der Architektur des Projektmanagements arbeiten.

Partner

Partner und Zusammenarbeit mit Dritten.

Erklärungen zu den Partnern und zur Zusammenarbeit mit Dritten.

Hier werden geregelt:

  1. die Grundsätze der Zusammenarbeit,
  2. die Regeln für den Umgang mit Informationen,
  3. die Art und Weise der Verpflichtungen,
  4. die Rechte und Pflichten,
  5. die Art und Weise der Kontrollen,
  6. die Abrechnungsmodalitäten,
  7. die Bereitstellung und Nutzung von Kalkulationsgrundlagen, Checklisten, Formblättern und Planungshilfen,
  8. die  gemeinsamen Sprachregelungen (Begriffe),
  9. die Art und Weise der Weisungen, Anweisungen, Einweisungen,
  10. die Art und Weise der Kontrollen, Rechenschaften, Einblicke, Mitwirkungen.

Geregelt werden:

  1. Begegnungsorte, Inhalte und Dauer der Begegnungen,
  2. Leitungen, von Besprechungen, Abstimmungen, Verhandlungen,
  3. Entscheidungsorte und Zeitpunkte,
  4. Leistungsorte,
  5. Erfüllungsorte,
  6. Schiedsverfahren,
  7. Entscheidungsverfahren,
  8. (gesetzliche) Vertretung,
  9. wechselseitige Vollmachten, Kompetenzen, Rechte und Pflichten,
  10. Gerichtstände.

Generelle Regelungen werden in der Regel durch spezielle ergänzt oder ersetzt. Geregelt werden:

  1. welche Standards für wen und was gelten,
  2. die Haftung für Inkompetenz und Unfähigkeit,
  3. die Haftung für Verzögerungen,
  4. die Rechte und Pflichten bei fehlerhaften, falschen, ausbleibenden oder unmöglich gewordenen Leistungen oder Beiträgen,
  5. die Verfahren und Vorgehensweisen bei höherer Gewalt,
  6. die Rechte und Pflichten zu einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung oder Vertragsauflösung,
  7. die Art und Weise von Anpassungen der Vereinbarungen, von Stornierungen, Ergänzungen, Ersetzungen oder Teilungen,
  8. die Art und Weise der Gestaltung und Überwindung von Engpässen,
  9. die Vorgehensweisen und Verhaltensweisen sowie Folgen von Unfällen oder Pannen,
  10. die Haftung für Schäden, Beschädigungen, Störungen oder Zerstörungen.