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Ich will mit der Architektur des Projektmanagements
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Partner und Zusammenarbeit mit Dritten.
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Erklärungen zu den
Partnern und zur Zusammenarbeit mit Dritten.
Hier werden geregelt:
- die Grundsätze der Zusammenarbeit,
- die Regeln für den Umgang mit Informationen,
- die Art und Weise der Verpflichtungen,
- die Rechte und Pflichten,
- die Art und Weise der Kontrollen,
- die Abrechnungsmodalitäten,
- die Bereitstellung und Nutzung von Kalkulationsgrundlagen, Checklisten, Formblättern
und Planungshilfen,
- die gemeinsamen Sprachregelungen (Begriffe),
- die Art und Weise der Weisungen, Anweisungen, Einweisungen,
- die Art und Weise der Kontrollen, Rechenschaften, Einblicke,
Mitwirkungen.
Geregelt werden:
- Begegnungsorte, Inhalte und Dauer der Begegnungen,
- Leitungen, von Besprechungen, Abstimmungen, Verhandlungen,
- Entscheidungsorte und Zeitpunkte,
- Leistungsorte,
- Erfüllungsorte,
- Schiedsverfahren,
- Entscheidungsverfahren,
- (gesetzliche) Vertretung,
- wechselseitige Vollmachten, Kompetenzen, Rechte und
Pflichten,
- Gerichtstände.
Generelle Regelungen werden in der Regel durch spezielle ergänzt
oder ersetzt. Geregelt werden:
- welche Standards für wen und was gelten,
- die Haftung für Inkompetenz und Unfähigkeit,
- die Haftung für Verzögerungen,
- die Rechte und Pflichten bei fehlerhaften, falschen,
ausbleibenden oder unmöglich gewordenen Leistungen oder
Beiträgen,
- die Verfahren und Vorgehensweisen bei höherer Gewalt,
- die Rechte und Pflichten zu einer ordentlichen und
außerordentlichen Kündigung oder Vertragsauflösung,
- die Art und Weise von Anpassungen der Vereinbarungen, von
Stornierungen, Ergänzungen, Ersetzungen oder Teilungen,
- die Art und Weise der Gestaltung und Überwindung von
Engpässen,
- die Vorgehensweisen und Verhaltensweisen sowie Folgen von
Unfällen oder Pannen,
- die Haftung für Schäden, Beschädigungen, Störungen oder
Zerstörungen.