HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier



Architektur des Projektmanagements

Ich will mit der Architektur des Projektmanagements arbeiten.

Phasenablauf

Ablauf und Schritte der Projektphasen.

Anleitung zur Arbeit mit dem Ablauf und den Schritten der Projektphasen.

  1. Ermitteln Sie, was bereits erledigt ist.
  2. Ermitteln Sie, was zwar erledigt, aber noch nachzubereiten ist und stellen Sie den Abschluss der Arbeiten sicher.
  3. Ermitteln Sie, was "nur noch" zu entscheiden ist - und danach getan (umgesetzt, eingehalten, verwendet) werden kann.
  4. Treffen Sie die allfälligen Entscheidungen. Sofort!
  5. Legen Sie fest, ob Sie "vorwärts" (vom Ist zum finalen Abschluss) oder "rückwärts" (vom festgelegten Ergebnis zum IST) Ihre Arbeiten, Inhalte und Zeiten einteilen.
  6. Legen Sie die Zeitfenster (Beginn, Dauer, Ende) für die einzelnen Abläufe fest.
  7. Legen Sie die Termine für die jeweils zu treffenden Entscheidungen fest.
  8. Legen Sie die Inhalte der jeweils zu treffenden Entscheidungen fest.
  9. Legen Sie fest, wer die jeweiligen Entscheidungen zu treffen hat und für wen und was sie gelten.
  10. Treffen Sie notfalls die Entscheidungen "mit Bauchweh" und versetzen Sie sich unverzüglich in den Stand, der Ihre Entscheidung bestätigt oder Anlass und Gelegenheit zur unverzüglichen Korrektur gibt.

Mahnungen:

Verschieben Sie keine fälligen Entscheidungen. Es besteht das Risiko, dass die von der Entscheidung Abhängigen weiterarbeiten, als ob die Entscheidung in dem von ihnen erwarteten Sinne getroffen worden wäre.

Treffen Sie keine Entscheidungen, für welche weder die Zeit reif ist noch Informationen vorliegen, die eine Entscheidung ermöglichen, für welche Sie die Verantwortung übernehmen (wollen, sollen, dürfen, können, müssen).

Ermitteln Sie die erforderlichen Entscheider, die Ihre Entscheidungen gegebenenfalls genehmigen (können, wollen, sollen, dürfen, müssen).

Falls Sie durch Ihre Planungen, Festlegungen, Entscheidungen (oder Ihr Entscheidungsverhalten) Ihre Kompetenzen, Gesetze und gültige Regeln verletzen, zeigen Sie sich und den Sachverhalt unverzüglich bei Ihrem Vorgesetzten, Auftraggeber oder anderen zuständigen verantwortlichen und entscheidenden Personen an (Prinzip der Selbstanzeige).