HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier



Feldkompetenz

Kompetenz, Reife und Eignung für Projekte und das Projektmanagement (Feldkompetenz).

 

Kompetenz, Reife und Eignung für Projekte (Feldkompetenz)?

Hier werden offensichtlich oder geregelt:

  1. die Kompetenzen (Fähigkeiten) der Organisation und der für sich selbst oder die Organisation planenden, entscheidenden und handelnden Personen,
  2. die Reife der planenden, entscheidenden und handelnden Personen für die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen für die Organisationen, welchen sie zugehören, welche sie vertreten und in deren Namen sie verhandeln, entscheiden, handeln und sich verhalten,
  3. die Kompetenzen der planenden, entscheidenden und handelnden Personen für die Beauftragungen zum Projekt und zum Projektmanagement,
  4. die Reife der planenden, entscheidenden und handelnden Personen für die Beauftragungen des Projektmanagements, ("Sie wissen, wem Sie vertrauen und wem sie was zutrauen.")
  5. die Kompetenz und Reife der im und für das Projektmanagement entscheidenden und handelnden Personen für das, was sie im Rahmen des Projekts und des Projektmanagements tun oder unterlassen (sollen, dürfen, können, werden, müssen),
  6. die formalen Zuständigkeiten und formalen Verantwortungen (Verortungen, Verankerungen) des Projekts "in der Linie",
  7. die formalen Zuständigkeiten und Verantwortungen (Verortungen, Verankerungen) des Projektmanagements "in der Linie",
  8. die Art und Weise der Übertragungen von Macht, Einfluss, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen "von der Linie" an den Projektleiter für das Projekt und das Projektmanagement (Machtleihe, Autoritätsleihe),
  9. die Regelungen der Rechte, Pflichten, Grenzen und Begrenzungen der Befugnisse der Projektleiter zu Entscheidungen im und für das Projekt und im und für das Projektmanagement,
  10. die Sicherstellung der jederzeitigen vollständigen Verantwortung für die Ereignisse und Geschehnisse im Projekt und im Projektmanagement (Führungsorganisation, wirtschaftliche und unternehmerische Verantwortung).

Geregelt werden:

  1. AKV - Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen "für die Linie",
  2. AKV - Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen für das Projekt,
  3. AKV - Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen für das Projektmanagement,
  4. Entscheidungsbefugnisse, Entscheidungspflichten
  5. Weisungsbefugnisse, Weisungspflichten,
  6. Rechenschaft für die Inhalte der Projekte,
  7. Rechenschaft für die Art und Weise des Umgangs mit Projekten,
  8. Rechenschaft für das Projektmanagement,
  9. Rechenschaft für die Ergebnisse der Projekte,
  10. Rechenschaft für die Ergebnisse des Projektmanagements.