HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier



Feldkompetenz

Kompetenz, Reife und Eignung für Projekte und das Projektmanagement (Feldkompetenz).

 

Projektauftraggeber

Kompetenz, Reife und Eignung des Projektauftraggebers für Projekte und das Projektmanagement. (Feldkompetenz).

 

Projektauftraggeber.

Der Projektauftraggeber ist der Erfüllungsgehilfe "der Linie": Er verantwortet das Projekt und das Projektmanagement gegenüber "der Linie", also der Hierarchie und restlichen Organisation.

Der Projektauftrag ist immer zweigeteilt in:

  1. den Auftrag für das "eigentliche" Projekt: Es geht um die Projektinhalte, den Projektrahmen, die Projektziele und die einzusetzenden Ressourcen.
  2. den Auftrag für das Projektmanagement: Es geht um die Berechtigung und Verpflichtung zu Entscheidungen, Maßnahmen, Handlungen und Verhaltensweisen, um zu erreichen, dass der Projektauftrag mit den Beteiligten und Betroffenen erfüllt wird.

Beide Aufträge zusammengefasst ergeben den "Auftrag zur Projektleitung".

Der Auftrag zum Projektmanagement und zur Projektleitung kann immer nur an eine natürliche Person erteilt werden: Projektmanagement ist eine in Persona zu erbringende Leistung: Organisationen können keine "Projekte managen oder leiten": Das können immer nur die Personen, die von den Organisationen mit dem "Projektmanagement" oder der "Projektleitung" beauftragt werden.

Gremien sind als Projektauftraggeber zwar beliebt, jedoch letztlich untauglich: Es ist und wird und bleibt häufig unklar, wer innerhalb des Gremiums gegenüber dem Projekt und dem Projektmanagement als verlässlicher, kompetenter, auskunftsfähiger und entscheidungsbefugter Auftraggeber entscheiden, handeln und sich verhalten kann. Projekte werden mitunter umso verantwortungsloser, je größer die Gremien sind oder werden, weil letztlich niemand mehr bereit oder in der Lage ist, das gesamte Projekte und das gesamte Projektmanagement "gegenüber der Linie" und der restlichen Organisation zu verantworten: Das Projektmanagement kann einen solchen Mangel nicht heilen.

Leitfragen:

  1. Wer und was berechtigt (legitimiert) den Projektauftraggeber zum Projektauftrag?
  2. Wen vertritt der Projektauftraggeber?
  3. In wessen Namen und für welche Rechnung erteilt der Projektauftraggeber den Projektauftrag?
  4. In wessen Namen und mit welchen Verpflichtungen gibt der Projektauftraggeber den Auftrag zum Projektmanagement an eine andere Person weiter?
  5. Wer vertritt den Projektauftraggeber?
  6. Wie ist die Nachfolge des Projektauftraggebers geregelt, wenn das Projekt länger läuft als die Auftrag gebende Person in ihrem Amt ist und bleibt?
  7. Wem gegenüber ist der Projektauftraggeber rechenschaftspflichtig für die von ihm erteilten Projektaufträge?
  8. Welche Entscheidungen kann der Projektauftraggeber in eigener Verantwortung treffen?
  9. Für welche Entscheidungen benötigt der Projektauftraggeber die Genehmigung, das Einverständnis oder die Zustimmung von Dritten?
  10. Welche Vereinbarungen bestehen oder sind erforderlich, dass der Projektauftraggeber die im Projektfortschritt notwendigen Entscheidungen über das Projekt oder das Projektmanagement treffen kann (darf, soll, muss)?

Um die verantwortliche Projektbeauftragung zu ermöglichen, zu sichern und gegebenenfalls einzufordern, werden Projekte oftmals so gegliedert, dass der jeweilige Projektauftrag sich auf den Zuständigkeitsbereich und Verantwortungsbereich des jeweiligen Projektauftraggebers beschränken lässt oder beschränkt. Die Puzzleteile der Einzelprojekte werden dann in das Gesamtprojekt eingefügt und zum Gesamtprojekt zusammengefügt. Zumindest besteht häufig die entsprechende Absicht und Hoffnung, dass es möglich sei und auch gelingen kann.