HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier



Feldkompetenz

Kompetenz, Reife und Eignung für Projekte und das Projektmanagement (Feldkompetenz).

 

Projektausschuss

Kompetenz, Reife und Eignung des Projektausschusses für Projekte und das Projektmanagement, (Feldkompetenz).

 

Projektausschuss.

Der Projektausschuss ist die Einrichtung, in welchem alle Vertreter der Linie sich auseinandersetzen und einigen (können, sollen, dürfen, müssen), was im Projekt und durch das Projektmanagement "umgesetzt" werden soll (darf, kann, muss). Die Beschlüsse des Projektausschusses sind durch den (formellen) Projektauftraggeber an den Projektleiter zu beauftragen, durchzusetzen und zu überwachen.

So, wie sich im Projektfortschritt die Inhalte und damit die möglichen Beiträge der beteiligten und betroffenen Bereiche ändern, ändert sich auch die Zusammensetzung des Projektausschusses.

Größere Projektausschüsse bestimmen in der Regel einen Vorsitzenden: Er ist das Sprachrohr des Gremiums und vertritt es gegenüber dem Projektauftraggeber. In kleineren Projekten ist der Vorsitz des Projektausschusses oftmals auch mit dem (formellen) Projektaufgeber identisch. Projekte im eigenen Verantwortungsbereich benötigen meistens keinen Projektausschuss.

Leitfragen:

  1. Welche Interessen vertreten die einzelnen Mitglieder des Projektausschusses?
  2. Welche Weisungen haben die einzelnen Mitglieder des Projektausschusses zu beachten (durchzusetzen)?
  3. Wofür sind die einzelnen Mitglieder des Projektausschusses auskunftsfähig, weisungsfähig, entscheidungsfähig, durchsetzungsfähig (gegenüber dem eigenen, vertretenen Bereich) und vertretungsfähig?
  4. Sind die einzelnen Mitglieder des Projektausschusses berechtigt und verpflichtet, sich mit den anderen Mitgliedern über das Projekt und das Projektmanagement zu einigen?
  5. Welche Entscheidungsmacht (Vollmachten) haben die einzelnen Mitglieder des Projektausschusses?
  6. Wen verpflichten Einigungen und Beschlüsse des Projektausschusses?
  7. Wie werden Einigungen und Beschlüsse des Projektausschusses durch die einzelnen Mitglieder in ihren von ihnen vertretenen Bereichen durchgesetzt?
  8. Wie werden die Anliegen der von den einzelnen Mitgliedern des Projektausschusses vertretenen Bereichen in den Projektausschuss eingebracht?
  9. Wie werden die Anliegen und Anforderungen der einzelnen Mitglieder des Projektausschusses für den entsprechenden Projektauftrag aufbereitet und ausgearbeitet?
  10. Was geschieht mit dem Projekt und dem Projektmanagement, wenn ein Mitglied des Projektausschusses seine Zustimmung verweigert oder nicht erteilen darf oder kann oder sich an Zusagen nicht hält oder halten kann (darf, will, soll, muss).

Mahnungen:

Projektausschüsse werden nur im Vorfeld des Projektauftrages benötigt. Im Projektverlauf wird nur dann ein Projektausschuss zweckdienlich, wenn der Projektauftrag inhaltlich erst im Projektfortschritt konkretisiert werden kann. Es geht dabei nur noch um Verfeinerungen, nicht mehr um das Projekt als Ganzes.

Projektausschüsse mutieren mitunter rasch zu so genannten "Kontrollorganen" des Projekts und des Projektmanagements: Sie (wollen) kontrollieren. Wenn der Projektausschuss für Entscheidungen über den auszuführenden Projektauftrag nicht mehr benötigt wird, sollte er unverzüglich aufgelöst werden, bevor er zur Institution zur Überwachung der Eigeninteressen oder zum Kaffeekränzchen entwickeln kann.

Ist eine über den Projektauftrag nicht (mehr) möglich, ist das Projekt in der Krise und das Projektmanagement in der Regel auch sofort entscheidungs- und handlungsunfähig (geworden): Das Projekt wird ruiniert. Die Projektruine wird häufig "der Nachwelt" überlassen: Alle Verantwortlichen machen sich rasch "aus dem Staub" und machen künftig einen weiten Bogen um alles, was nach einer Verantwortung für ein Projekt oder das Projektmanagement aussieht.